DIE E-RECHNUNG

Ab dem 1. Januar 2025 heißt es in Deutschland: Bye-bye Papier, hallo E-Rechnung im B2B-Geschäft!
Mit der E-Rechnungspflicht wird die elektronische Rechnung (E-Rechnung) dann im Geschäftsverkehr zwischen Unternehmen in Deutschland verpflichtend. Der gesetzliche Rahmen wurde schon im März 2024 durch das Wachstumschancengesetz beschlossen – jetzt wird’s digital und das mit Schwung!
Das heißt ganz klar, dass digitale Rechnungen das neue Must-have im B2B-Bereich sind.

Was ist eine E-Rechnung?

Einfach erklärt

Eine E-Rechnung ist eine digitale Rechnung, die in einem strukturierten Format erstellt und versendet wird. Im Gegensatz zu traditionellen Papier- oder PDF-Rechnungen ist eine E-Rechnung maschinenlesbar, was die automatische Verarbeitung erleichtert und Fehler reduziert.

Warum wird sie eingeführt?

Das Wachstumschancengesetz führt die E-Rechnungspflicht ein, die ab 2025 für viele Unternehmen gilt. Das bedeutet, dass Unternehmen E-Rechnungen ausstellen müssen. Die E-Rechnung ist ein wichtiger Schritt zur Digitalisierung und Effizienzsteigerung im Rechnungswesen.

Wachstums- chancengesetz

Das Wachstumschancengesetz ist ein Gesetz in Deutschland,
das Maßnahmen zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen einführt. z.B. indem Verwaltungsaufwand reduziert wird. Eine der wichtigsten Neuerungen ist die Einführung der E-Rechnungspflicht.

FAQ - Häufig gestellte Fragen zur E-Rechnungspflicht

Ist eine PDF-Rechnung eine E-Rechnung?

Nein, eine PDF-Rechnung ist keine E-Rechnung im Sinne der neuen Regelungen. E-Rechnungen müssen in einem strukturierten Format vorliegen, während PDF-Rechnungen oft als unstrukturierte Dokumente betrachtet werden.

Unternehmen empfangen E-Rechnungen über verschiedene elektronische Kanäle, wie E-Mail, spezielle Rechnungsportale oder Schnittstellen, und können EDI (Electronic Data Interchange) zur automatisierten Verarbeitung nutzen. Dabei ist es wichtig, dass die Systeme für den Empfang und die Bearbeitung dieser strukturierten Rechnungen entsprechend eingerichtet sind.
E-Mail reicht aber bereits aus!

  1. eine Rechnungssoftware, die E-Rechnungen unterstützt (z.B. den E-Rechnungs-Writer)
  2. Zugang zu einem E-Mail-Account oder einer elektronischen Schnittstelle für den Versand

Der Versand erfolgt meist per E-Mail oder über spezielle Plattformen und Portale, die für den Austausch elektronischer Rechnungen vorgesehen sind. Alternativ können Unternehmen auch direkt über elektronische Schnittstellen miteinander verbunden sein.

  • XRechnung
    Ein rein strukturiertes XML-Format, das speziell für die gesetzliche E-Rechnung in Deutschland entwickelt wurde. Es enthält keine visuelle Darstellung und ist ideal für die automatisierte Verarbeitung.

  • ZUGFeRD
    Ein Hybridformat, das eine Kombination aus PDF und XML bietet. Das PDF ist für die visuelle Darstellung, während das XML für die maschinelle Verarbeitung genutzt wird.

  • EDI
    (Electronic Data Interchange) Ein elektronisches Format für den Datenaustausch zwischen Unternehmen. EDI wird häufig in großen Unternehmen oder Konzernen verwendet und ist auf spezielle Systeme angepasst.

Es besteht am 01.01.2025 keine gesetzliche Verpflichtung zur Nutzung eines speziellen Rechnungsprogramms, jedoch ist es ratsam, ein E-Rechnungs-fähiges Programm zu nutzen, das automatisch die vorgeschriebenen Formate wie XRechnung oder ZUGFeRD erstellen kann. So werden Rechnungen effizient und korrekt erstellt. Die Nutzung einer Software erleichtert die Einhaltung der gesetzlichen Anforderungen. Spätestens ab dem 01.01.2028 ist es dann doch für alle B2B Unternehmen verpflichtend.

Am besten mit dem pivotfox solutions E-Rechnungs-Writer. Übersichtlich. Einfach. Schnell.

Ja, Rechnungen, die mit Excel erstellt wurden, sind erlaubt, solange sie alle erforderlichen Angaben enthalten. Allerdings entsprechen Excel-Rechnungen nicht den Anforderungen einer E-Rechnung. Es sei denn, es wird unser excelbasiertes Tool verwendet.

Ja, du kannst eine Rechnung in Papierform verlangen. Dennoch müssen Unternehmen, die der E-Rechnungspflicht unterliegen, auch E-Rechnungen ausstellen. Das bedeutet im Umkehrschluss, dass du dir auf jeden Fall den E-Rechnungs-Reader zulegen solltest, damit du empfangene Rechnungen zumindest lesen & verarbeiten kannst!

Ja, eine E-Rechnung ist per Mail gültig, sofern sie im vorgeschriebenen strukturierten Format (z. B. XRechnung) übermittelt wird.

Ja, elektronische Rechnungen werden anerkannt, sofern sie den gesetzlichen Anforderungen entsprechen und in einem strukturierten Format vorliegen.

Es gibt verschiedene Softwarelösungen, die E-Rechnungen im Format XRechnung oder ZUGFeRD erstellen und verarbeiten können.

Unsere Tools: E-Rechnungs-Reader und der E-Rechnungs-Writer erfüllen die gesetzlichen Anforderungen im vorgeschriebenen Format und ermöglichen es E-Rechnungen ohne komplizierte Technik zu meistern! Hier entlang: E-Rechnungs-Tools

Ja, ab 2025 wird die E-Rechnungspflicht für viele Unternehmen eingeführt.
Das bedeutet, dass Unternehmen verpflichtet sind, E-Rechnungen auszustellen, wenn sie an andere Unternehmen oder die öffentliche Verwaltung Rechnungen senden.

Vorallem aber bedeutet es, dass jedes Unternehmen in der Lage sein muss E-Rechnungen anzuzeigen.
Dafür brauchen Sie ein Anzeigetool, wie z.B. unseren E-Rechnungs-Reader.

Alle Unternehmen, die Rechnungen an die öffentliche Verwaltung stellen oder mit anderen Unternehmen Geschäfte abwickeln, sind verpflichtet, E-Rechnungen auszustellen.

Downloads

0 +
de_DE
Nach oben scrollen